Reglement Friedhofspark
Wir möchten, dass Ihr Besuch ruhig und sicher verläuft. Diese Regeln helfen uns, die Umgebung zu schützen und alle Familien zu respektieren.
Öffnungszeiten
Der Park ist täglich von 8:30 bis 17:30 Uhr geöffnet. Wir bitten Sie, den Park spätestens um 17:30 Uhr zu verlassen.
Beerdigungen finden von 9:00 bis 17:00 Uhr statt und werden mit einem Abstand von mindestens zwei Stunden zwischen den einzelnen Trauerfeiern angesetzt.
Die Verwaltungsbüros sind von 8:30 bis 14:00 Uhr und von 15:00 bis 17:30 Uhr geöffnet.
Zusammenleben
Wir bitten Sie, auf den Wegen und in den Gärten zu gehen und nicht auf die Grabsteine zu treten. Bei Beschädigungen muss der Verursacher für den Schaden aufkommen.
Sprechen Sie leise und respektieren Sie laufende Zeremonien.
Personen in ungeeignetem Zustand ist der Zutritt nicht gestattet.
Kinder unter 13 Jahren haben nur in Begleitung eines Erwachsenen Zutritt.
Haustiere sind nicht gestattet.
Der Straßenverkauf innerhalb des Parks ist nicht gestattet.
Ton und Mobiliar
Ohne schriftliche Genehmigung der Verwaltung sind Musikgruppen, Lautsprecher oder Verstärker nicht zugelassen.
Das direkte Aufstellen von Planen, Markisen oder Stühlen ist nicht gestattet. Wenn Sie diese benötigen, beantragen Sie den Service bei der Verwaltung und übernehmen Sie die entsprechenden Kosten vor dem Aufbau.
Fahrzeuge
Halten Sie Ihr Fahrzeug vor einer Prozession an. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 10 km/h.
Parken Sie nicht in Gärten, Bereichen mit roter Markierung oder an Stellen, an denen Sie den Durchgang behindern. Nutzen Sie den allgemeinen Parkplatz.
Befolgen Sie an Tagen mit hohem Besucheraufkommen die Anweisungen des Personals.
Grabsteine und Zubehör
Die Anbringung und Gravur von Grabsteinen oder Gedenktafeln wird von der berechtigten Person oder ihrem Stellvertreter bei der Verwaltung beantragt.
Auf jeder Grabstelle ist nur ein Grabstein mit den Maßen 40 × 60 cm zulässig, der horizontal und längs aufgestellt werden muss.
Die Gravur umfasst Namen und Daten; sie kann eine Grabinschrift und bis zu zwei Blumenvasen (max. 15 cm Durchmesser × 25 cm Höhe) enthalten.
Grabinschriften, die gegen die guten Sitten verstoßen, sind nicht zulässig.
Stellen Sie keine Gegenstände oder Denkmäler auf das Grab oder außerhalb des Grabsteins auf; diese werden entfernt. Nicht zulässige Beispiele: aufgestellte Kreuze, Blumenständer, Bilderrahmen.
Die Standardmaße der Grube betragen 2,50 × 1,20 m (Sonderprodukte richten sich nach ihrem technischen Datenblatt).
Entfernen Sie keine Gegenstände aus der Grabstätte ohne Erlaubnis der Verwaltung.
Dienstleistungen und Zeremonien
Das Unternehmen bietet Gräber, Grabnischen, Blumen, Marmorarbeiten und Zubehör sowie Gedenkfeiern oder Messen in der Kapelle oder am Grab mit einem von der Familie bestimmten Geistlichen an.
Die Preisliste ist in den Büros erhältlich.
Für Grabnischen, Beinhäuser und Familiengärten gelten dieselben Bestimmungen.
Beerdigungen
Um eine Beerdigung durchzuführen, legen Sie bitte die entsprechenden rechtlichen Unterlagen vor.
Alle Bestattungen erfolgen mit einem horizontal aufgestellten Sarg.
Es ist notwendig, die Gebühren für Instandhaltung und Gartenpflege zu bezahlen.
Exhumierungen 2026
Das Bestattungsunternehmen Valle de los Ángeles teilt mit, dass die Exhumierungen in diesem Jahr vom 23. bis 27. März 2026 stattfinden werden (
).
Wer einen Exhumierungs- oder Exhumierungs-Einäscherungsdienst in Anspruch genommen hat oder in Anspruch nehmen möchte, sollte Folgendes beachten:
- Sie müssen sich bis spätestens 20. Februar 2026 an die Geschäftsstelle der Bestattungsgesellschaft in der 31 Oriente #1212, Col. Ladrillera de Benítez, wenden, um den entsprechenden Dienstauftrag (OS) zu erstellen und den Termin für die Exhumierung zu vereinbaren.
- Im Falle einer Exhumierung und Einäscherung wird der Termin für die Einäscherung nach Abschluss der Exhumierung im Friedhofspark Valle de los Ángeles entsprechend der Verfügbarkeit in der Leichenhalle festgelegt, da den Familien, die um ihren Angehörigen trauern, Vorrang eingeräumt wird.
Erforderliche Unterlagen für die Planung eines Serviceauftrags (O.S.):
- Sterbeurkunde
- Titel des Losvertrags
- Vertrag über die Exhumierung oder Einäscherung (ordnungsgemäß beglichen)
- Amtlicher Ausweis (INE) des Kontoinhabers mit Kopie beider Seiten oder einfache Vollmacht, in der der Kontoinhaber die Eröffnung genehmigt, sowie ein Foto des Kontoinhabers, auf dem er seinen INE auf Halshöhe hält.
- Quittung für Instandhaltung und Gartenpflege auf dem neuesten Stand.
⚠ Wichtiger Hinweis:
- Es ist unerlässlich, dass die Wartungszahlungen auf dem neuesten Stand sind. Ist dies nicht der Fall, müssen sie in der Abteilung für Inkasso beglichen werden, bevor sie an die Abteilung für Gastfreundschaft weitergeleitet werden und mit dem Serviceauftrag fortgefahren werden kann. Der Serviceauftrag wird nicht eröffnet, wenn keine Wartungszahlung erfolgt ist.
- Für die Exhumierung und die Einäscherung von Überresten sind jeweils separate rechtliche Formalitäten erforderlich. Das bedeutet, dass bei Exhumierungen mit anschließender Einäscherung beide Formalitäten erfüllt werden müssen. Wenn die Formalitäten vom Kunden erledigt werden, müssen diese spätestens einen Tag vor der Dienstleistung vorgelegt werden. Bei Fehlern kann die Öffnung des Grabes nicht erfolgen.
Unterlagen für die OS
- Sterbeurkunde.
- Titel des Grundstücksvertrags.
- Vertrag über Exhumierung oder Exhumierung und Einäscherung abgeschlossen.
- INE des Inhabers (Kopie beider Seiten) oder einfache Vollmacht mit Eröffnungsgenehmigung und Foto des Inhabers mit seinem INE auf Halshöhe.
- Quittung für Instandhaltung und Gartenpflege auf dem neuesten Stand.
Wichtige Hinweise
Es ist unerlässlich, dass die Wartungszahlungen auf dem neuesten Stand sind. Ist dies nicht der Fall, müssen Sie diese zunächst bei der Inkassoabteilung begleichen.
Für die Exhumierung ist ein rechtliches Verfahren erforderlich, ebenso wie für die Einäscherung der Überreste. Wenn die Formalitäten Fehler aufweisen, darf das Grab nicht geöffnet werden.
Die Gräber sind ausschließlich für menschliche Überreste bestimmt.
Wenn die Beisetzung versehentlich in einem anderen Grab als vorgesehen erfolgt, stellt das Unternehmen ein anderes Grab von gleichem Wert und ähnlicher Lage zur Verfügung.
Die Kosten für die Exhumierung und die damit verbundenen Maßnahmen (einschließlich einer neuen Grabstätte, falls erforderlich) gehen gemäß der geltenden Gebührenordnung zu Lasten des Berechtigten oder seiner Begünstigten.
Bestattungsordnung
Dieser Leitfaden für das Zusammenleben und die Nutzung der Einrichtungen dient dazu, eine Atmosphäre des Respekts, der Ruhe und der Sicherheit für alle Familien zu schaffen, die uns besuchen.
Öffnungszeiten und Dienstleistungen
Wir sind jeden Tag im Jahr rund um die Uhr für Sie da.
Die Lobby und die Cafeteria stehen ausschließlich Familien und Besuchern des Bestattungsunternehmens zur Verfügung.
Wesentliches Zusammenleben
- Bitte sprechen Sie in den Kapellen leise, um anderen Familien gegenüber Respekt zu zeigen.
- Wenn Sie zusätzliche Dienstleistungen benötigen (Catering, elektrische Kerzen oder Registrierung eines Geistlichen), wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Berater oder an das Personal an der Rezeption.
- Der Zutritt in ungeeignetem Zustand (Trunkenheit oder unter dem Einfluss von Substanzen) ist nicht gestattet.
- Kinder unter 12 Jahren müssen stets von Erwachsenen beaufsichtigt werden.
- Waffen sind auf dem Gelände nicht gestattet.
Was ja und was nein
- Musik und Ton: Lautsprecher oder Instrumente sind nicht erlaubt. Wenn Sie etwas Besonderes benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihren Berater, um die Machbarkeit zu prüfen, ohne andere Familien zu beeinträchtigen.
- Lebensmittel und Getränke: nur in persönlichen Mengen. Für Catering wenden Sie sich bitte an Ihren Berater.
- Tabak und Alkohol: Das Rauchen ist in unseren Räumlichkeiten nicht gestattet, ebenso wenig wie das Mitbringen oder Konsumieren alkoholischer Getränke.
- Kerzen und Licht: Aus Sicherheitsgründen sind offene Flammen nicht erlaubt, wir bieten Ihnen elektrische Kerzen an.
- Blumen: Legen Sie Kränze mit Ständer nur in dafür vorgesehenen Bereichen ab, ohne dabei Gänge zu versperren.
- Haustiere: Nicht gestattet, nur ordnungsgemäß gekennzeichnete Assistenzhunde sind erlaubt.
- Große Gegenstände: Bitte bringe keine Fahrräder, Rollschuhe oder andere Gegenstände mit, die andere Gäste stören könnten.
Kapellen, Zeremonien und Geistliche
- Die Zuweisung von Aufbahrungskapellen und der ökumenischen Kapelle hängt von der Verfügbarkeit ab.
- Wenn ein Priester, Pastor oder Geistlicher an der Zeremonie teilnehmen wird, melden Sie dies bitte an der Rezeption, damit wir Termine und Anforderungen koordinieren können.
Umwerbung und Parken
- Kostenloser Parkservice auf unserem Gelände.
- Das Unternehmen übernimmt keine Haftung für auf öffentlichen Straßen geparkte Fahrzeuge.
- Für Trauerzüge erfolgt die Einfahrt über die Calle 31 Oriente und die Ausfahrt der Wagen über die Calle 12 Sur.
Vergessene Gegenstände und Pflege des Ortes
- Bei vergessenen Gegenständen werden wir uns bemühen, diese aufzubewahren, können jedoch keine Haftung für deren Verlust übernehmen.
- Wir bitten Sie, die Räumlichkeiten in dem Zustand zu übergeben, in dem Sie sie übernommen haben.
Benötigen Sie einen zusätzlichen Service?
FürCatering, Registrierung des Geistlichen, elektrische Kerzen oder andere Dienstleistungen wenden Sie sich bitte an Ihren Berater oder an die Rezeption. Wir sind gerne für Sie da.
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